19. November 2012
Kinderrechte ins Grundgesetz
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erklärt Elisabeth Bröskamp, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„23 Jahre nach Beschluss der UN-Kinderrechtskonvention ist es an der Zeit, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat dazu vergangenen Freitag einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Wir GRÜNEN fordern schon lange eine Grundgesetzänderung in diesem Sinne.
Das Grundgesetz muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind.“
Hintergrund
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Seitdem gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte. Der Tag wird vielfach zum Anlass genommen, Rechte von Kindern in aller Welt zu thematisieren.
Am 08. November 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ratifizierung des Individualbeschwerderechts im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, das Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich direkt gegen eine Verletzung ihrer Rechte zur Wehr zu setzen.
Die GRÜNE Bundestagsfraktion bringt in Kürze einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.